Elvis Presley Songholder verklagen Anthropic auf bis zu 41,1 Millionen Dollar

• Sliv Evgeniya (aktualisiert:)

Elvis Presley Songholder verklagen Anthropic auf bis zu 41,1 Millionen Dollar

Die Rechteinhaber von 274 Liedern aus dem Repertoire von Elvis Presley haben im Bundesgericht des Northern District of California eine Klage gegen Anthropic eingereicht. Das Dokument wurde am 23. Oktober dem Gericht vorgelegt. Die Kläger fordern bis zu 41,1 Millionen Dollar für die unbefugte Nutzung von Werken beim Training der Claude-KI-Modelle.

Zu den Klägern gehören ABG EPE IP LLC, eine Abteilung der Authentic Brands Group, die die Rechte am Namen und Bild des Sängers besitzt, sowie Musikverlage und Treuhänder, die die Rechte an seinen Werken kontrollieren. Zu den beanspruchten Liedern gehören unter anderem Can’t Help Falling in Love, All Shook Up, Don’t Be Cruel, A Little Less Conversation und Return to Sender.

Die Kläger behaupten, dass Anthropic urheberrechtlich geschützte Texte ohne Erlaubnis aus dem Internet gesammelt, in internen Datenbanken gespeichert und beim Training nachfolgender Versionen von Claude verwendet hat. Ihrer Version zufolge wurden die Materialien durch automatisierte Datensammlung von Websites und großen Textdatensätzen, einschließlich Common Crawl und The Pile, gewonnen. Insbesondere wiesen die Kläger auf den YouTube-Untertitel-Datensatz hin, der in The Pile enthalten ist, wo laut ihren Angaben Texte mehrerer Presley-Songs vorhanden waren. In einer Klage von Buchautoren gab Anthropic zu, dass mindestens eine kommerzielle Version von Claude auf YouTube-Untertiteln aus einem öffentlichen Datensatz trainiert wurde, den das Unternehmen als eine Version von The Pile betrachtet.

Nach Ansicht der Kläger beschränkten sich die Verstöße nicht nur auf das Modelltraining: Claude, so behaupten sie, reproduziert geschützte Texte und erstellt darauf basierende abgeleitete Werke. Nach der ersten Klage von Musikverlagen im Jahr 2023 implementierte Anthropic Filter gegen die Reproduktion von Songtexten; jedoch decken diese laut dem Dokument nur einen engen Bereich populärer Kompositionen ab und können umgangen werden, indem die Formulierung der Anfrage geändert wird.

Als Beispiel führten die Rechteinhaber die Antwort von Claude Sonnet 5 auf eine Anfrage an, berühmte Lieder „für ein modernes Publikum“ umzuschreiben: Das Modell gab an, dass die resultierenden Versionen den Originalen zu nahe kamen – dieselbe Struktur und einprägsame Phrasen, nur leicht umformuliert. Dieses Beispiel stammt aus einer anderen Klage – Round Hill Music gegen Anthropic – und betrifft Lieder von Goo Goo Dolls, James Brown und Bonnie Tyler, nicht Presley. Die Kläger erwarten, während des Entdeckungsverfahrens Beweise für Verstöße bei allen 274 Werken zu erhalten.

Die Kläger beschuldigten Anthropic auch, bei der Vorbereitung der Trainingsdaten Informationen über die Urheberschaft entfernt zu haben: Ihrer Version zufolge hat das Unternehmen die Namen der Komponisten, Titel der Werke und Informationen über die Rechteinhaber ausgeschlossen, was es erschwert, die Herkunft der Texte zu bestimmen. Für die angebliche vorsätzliche Urheberrechtsverletzung fordern die Kläger bis zu 150.000 Dollar für jedes Werk – insgesamt 41,1 Millionen Dollar. Sie hoffen auch, bis zu 7,54 Millionen Dollar für die angebliche Umgehung technischer Schutzmaßnahmen und das Entfernen von Urheberinformationen zu erhalten. Die Rechteinhaber fordern zudem ein Verbot der weiteren Nutzung der Werke ohne Erlaubnis, die Offenlegung von Informationen über die Trainingsdaten und die Vernichtung illegaler Kopien, einschließlich in Modellgewichten.

Das Material dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keinen finanziellen Rat oder Empfehlung dar.

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